1303. o. T. Nikolaus, Herzog von Troppau, Statthalter König Wenzels von Böhmen für Grosspolen, wird um vielfacher gegen ihn erhobener Beschwerden willen abgerufen (Dlugosz hist. Pol. lib. IX. col. 903) und durch Friczko von Schaffow, einen Schlesier (Palacky böhm. Gesch. II, 381) ersetzt und diesem zugleich auch Pommern unterstellt (Zusammenstellungen bei Caro Gesch. Polens II, 6). Derselbe erscheint dann auch in Breslau 1303/4 als Empfänger der landesherrlichen Steuer (Cod. dipl. Siles. III, 13) und zugleich als der Landrichter, welcher das Fehmding abhält (ebendas. 153; es erscheinst ebenso wahrscheinlich, dass unter dem dom. Vrisco F. v. Schaffow gemeint ist, wie dass das ganze Fragment doch wahrscheinlicher in die Zeit König Wenzels 1303 als in die König Johanns zu setzen sei). Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |